Es ist Zeit zum Handeln!

Unsachgemässe Zäune fordern allein im Kanton St.Gallen hundertfach Tod und Tierleid. Leider nehmen sich weder die Gemeinden noch der Kanton den Ursachen dieses Problems an. Dagegen kennen alle unsere Nachbarkantone diesbezüglich griffigere Regelungen.​​​​​​​
Mit der Gesetzesinitiative "Stopp dem Tierleid - gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere" schlagen wir nun auch im Kanton St.Gallen eine klare und konsequente Regelung vor. Unterstützen Sie unseren Eindsatz gegen unnötiges Tierleid.

Unsere Forderungen
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Weidenetze sind abzuräumen ​​​​​​​

Weidenetze (mobile Zäune) und elektrische Zäune dürfen nur aufgestellt und betrieben werden, wenn auf den Wiesen auch tatsächlich Tiere weiden. Nachdem die Tiere die Weiden verlassen haben, sind die Netzzäune zu entfernen und elektrische Zäune ausser betrieb zu nehmen. Während dem Betrieb sind di Weidenetze und elektrischen Zäune regelmässig zu kontrollieren.
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Stacheldraht muss verboten werden

Stacheldraht ist im Kanton St.Gallen grundsätzlich zu verbieten. Es gibt keinen Grund, weshalb Viehweiden mit Stacheldraht eingezäunt werden müssen. Wenn im Gebirgskanton Graubünden ein Stacheldrahtverbot umgesetzt werden kann, ist dies auch im Kanton St.Gallen möglich. Der noch vorhandene Stacheldraht ist innert vier Jahren zu entfernen.
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Keine Zäune mehr im Wald​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

Im Wald sind Zäune grundsätzlich verboten. Einzige Ausnahme bilden forstwirtschaftliche und ökologische Schutzeinrichtungen.
Diese sind sachgemäss zuerstellen, zu unterhalten und regelmässig zu kontrollieren.

Eine Rehgeiss und ihr Kitz verfangen sich im Toggenburg in einem Weidenetz. Die Rehgeiss kann sich selber befreien, das Kitz bleibt gefangen. Ein zufällig vorbeikommender Jäger bemerkt das Drama und kann das Rehkitz befreien, das sonst vor den Augen der Rehgeiss elendiglich eingegangen wäre.